§1 Geltung der Bedingungen
Für das Vertragsverhältnis zwischen der mobilen Katzenbetreuung Ostholstein (MoKa) und dem Tierbesitzer gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung.
§2 Vertragsabschluss
Zwischen der MoKa und dem Tierbesitzer wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen, dieser gilt verbindlich für beide Vertragsparteien.
Ohne Vertrag findet keine Betreuung statt! Telefonische Absprachen bedürfen nachträglich der Schriftform. Sobald ein Betreuungsauftrag schriftlich vom Tierbesitzer bestätigt wird, gelten die AGB als vertraglich vereinbart.
§3 Leistungserbringung
3.1. Die Betreuung umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen und wird gemäß der vereinbarten Anweisungen durchgeführt.
3.2. Die MoKa verpflichtet sich, jeden Auftrag nach bestem Wissen zu erledigen.
Die MoKa verpflichtet sich außerdem, die ihr anvertrauten Katzen bestmöglich zu versorgen unter Beachtung des Tierschutzgesetzes.
Die der MoKa überlassenen Schlüssel werden sorgfältig verwahrt und nicht an Dritte ausgehändigt.
3.3. In Ausnahmefällen, bei Krankheit oder Unfall von Frau Katja Voigt, erfolgt eine Betreuung durch deren Ehemann und bedarf in diesen Fällen keiner vorherigen Absprache.
3.4. Die MoKa hat das Recht, Betreuungsaufträge ohne die Angabe von Gründen abzulehnen.
§4 Haftung und Informationspflicht
4.1. Schadensersatzansprüche gegen die MoKa sind ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden. Die Inanspruchnahme erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Wertsachen und Bargeld in den Räumlichkeiten des Tierhalters sind unter Verschluss zu halten. Die MoKa übernimmt keine Verantwortung und Haftung für fehlende Wertsachen und Bargeld, deren Entwendung durch Dritte verursacht wurde.
Personen, die während der Betreuungszeit und der Abwesenheit des Tierhalters Zutritt zu der Wohnung haben, sind der MoKa schriftlich bei Vertragsunterzeichnung mitzuteilen. Weiterhin wird nicht bei Unfällen und Verschwinden von Katzen gehaftet. Sollte das Tier während des Betreuungszeitraums versterben, kann die MoKa auch dafür nicht haftbar gemacht werden.
4.2. Der Tierbesitzer versichert, dass die Katze geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten und frei von Ungeziefer ist! Sollte die Katze in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Betreuungsbeginn erkranken (auch Durchfallerkrankungen gehören z.B. dazu), findet von Seiten der der Mobilen Katzenbetreuung Ostholstein keine Betreuung statt. Zudem gibt der Tierhalter der MoKa ehrlich Auskunft über das Wesen, Eigenarten und eventuelle ( nicht ansteckende) Krankheiten der Katze. Mehraufwendungen bei der Betreuung aufgrund einer Erkrankung des Tieres oder aufgrund fehlender Vorinformationen werden extra berechnet mit 25€ pro angefangene Stunde.
4.3. Auch während der Betreuung durch die MoKa bleibt der Tierhalter nach §833 Tierhaltergefährdungshaftung Eigentümer des Tieres und haftet für alle von seinen Tieren verursachten Schäden. Die Inanspruchnahme erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Die Haftung der MoKa ist ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
4.4. Die anvertrauten Räumlichkeiten werden mit größter Sorgfalt betreten. Auf den Erhalt des Inventars und des Hausrates wird geachtet. Es werden nur die vorher besprochenen Räume betreten.
§5 Vergütung , Zahlung, Stornierung
5.1. 50% der Rechnungssumme sind eine Woche vor Betreuungsbeginn fällig, bei kurzfristigen Buchungen spätestens bei der Schlüsselübergabe. Findet keine Anzahlung statt, besteht kein Anspruch auf Betreuung. Die restlichen 50% sind nach Ende der Betreuung fällig, entweder in bar bei der persönlichen Schlüsselrückgabe, oder per Überweisung bevor Sie den Schlüssel zurückbekommen.
5.2. Erfolgt eine Stornierung der Betreuung ( auch wenn es nur 1 oder 2 Tage zu Beginn oder zum Ende des geplanten Betreuungszeitraumes sind) seitens des Tierbesitzers 14-7 Tage vor Betreuungsbeginn fallen 25% der Betreuungskosten an, storniert der Tierbesitzer innerhalb von 7 Tagen vor Betreuungsbeginn, so werden 50% der Rechnungssumme fällig. Während der Ferienzeiten in Schleswig-Holstein werden bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Betreuungsbeginn 80% der vereinbarten Rechnungssumme fällig! Von Tag 14-7 vor Betreuungsbeginn werden 40% der vereinbarten Summe fällig bei einer vorzeitigen Stornierung während der Ferienzeit! Storniert der Tierbesitzer am 1. Tag der Betreuung, so wird die volle Summe (100%) fällig.
5.3. Kommt der Tierhalter aus privaten Gründen ( z.B. schlechtes Wetter am Urlaubsort) vorzeitig aus dem Urlaub zurück, so wird dennoch die Betreuungssumme für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum fällig!
5.4. Möchte der Tierhalter nach Vertragsabschluss und vor Beginn der eigentlichen Betreuung eine Änderung der vertraglich vereinbarten Bedingungen (Häufigkeit, verspäteter Beginn, vorzeitiges Ende der Betreuung) so bedarf dies der Schriftform.
§6 sonstige Pflichten des Tierbesitzers
Der Tierbesitzer verpflichtet sich, für den Betreuungszeitraum ausreichend Futter, Futter- und Wassernäpfe, Katzentoilette, Streu, evt. Medikamente und Reinigungsmittel( Besen, Schaufel, Spülmittel, Müllbeutel, etc.), sowie den Impfausweis des Tieres bereit zu stellen.
Sollten die bereitgestellten Futtermittel und Streu nicht ausreichen, so wird der MoKa erlaubt, diese nachzukaufen und der Tierbesitzer erstattet die Kosten zzgl. Km-Geld und Aufwandpauschale.
§7 im Notfall
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung des zu betreuenden Tieres versucht die MoKa den Besitzer zu erreichen, kann im Notfall aber auch ohne Rücksprache handeln. Bei Erkrankung des Tieres wird der im Vertrag genannte Tierarzt kontaktiert. Sollte dieser nicht erreichbar sein, bestimmt die MoKa einen Tierarzt. Die Kosten der Behandlung trägt der Tierbesitzer. Die Mobile Katzenbetreuung übernimmt keine Haftung für Erkrankungen der Katze und deren Folgen.
§8 Sonstiges
Der Tierbesitzer erlaubt der MoKa Fotos der Katze(n) auf Facebook und/oder hier in der Galerie zu veröffentlichen ( ohne Nennung des Besitzernamens natürlich).
Möchten der Tierbesitzer die Tätigkeiten der MoKa mit einer Webcam überwachen, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung. Heimlich angefertigte Videoaufnahmen verletzen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten. Dies kann zivilrechtlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Betroffenen in nicht unerheblicher Höhe nach sich ziehen.
Der Tierbesitzer bestätigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mobilen Katzenbetreuung Ostholstein gelesen und akzeptiert zu haben. Eine Kopie der AGB wird dem Tierbesitzer mit dem Betreuungsvertrag zusammen ausgehändigt.
Preise werden entweder im Vertrag oder nach der aktuellen Preisliste geregelt. Die Preise verstehen sich als Endpreise, da es sich bei der Mobilen Katzenbetreuung Ostholstein um ein Kleinunternehmen nach §19 UStG Absatz 1 handelt. Die Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.
Sollten nur einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise Rechtswirksamkeit erlangen, so bleibt die Rechtsgültigkeit aller anderen enthaltenen Bestimmungen hiervon unberührt.
§9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Erfüllungsort ist Eutin.
Stand: 24.10.2019
Das Kopieren meiner AGB ist untersagt.